Häufige Fragen
Bäume, Hecken & Gartenpflege
Grundsätzlich ist das Fällen von Bäumen, Hecken und Gehölzen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten. Diese Regelung dient dem Schutz brütender Vögel und anderer Tiere.
In diesem Zeitraum sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt.
Außerhalb dieses Zeitraums – also zwischen 1. Oktober und Ende Februar – sind Baumfällungen grundsätzlich möglich.
Unabhängig von der Jahreszeit gilt jedoch immer der allgemeine Artenschutz. Befinden sich im Baum beispielsweise Vogelnester oder Lebensstätten geschützter Arten, darf der Baum nicht gefällt werden.
Darüber hinaus können örtliche Vorschriften gelten, etwa durch Baumschutzsatzungen oder Festsetzungen in Bebauungsplänen.
Im Kreis Bergstraße verfügen beispielsweise die Städte Bensheim und Lorsch über Baumschutzsatzungen.
Da zusätzlich auch örtliche Regelungen oder Bebauungspläne relevant sein können, empfiehlt es sich vor einer Baumfällung Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Bergstraße aufzunehmen.
Weitere Informationen:
Informationen des Kreises Bergstraße zur Gehölzbeseitigung
Vögel & Gebäude
Hier gibt es zwei interessante Links, in denen Tipps gegeben werden:
Die Verschmutzung unter Schwalbennestern entsteht durch den Kot der Jungvögel und ist während der Brutzeit völlig normal. Schwalben ziehen ihre Jungen meist direkt an Gebäuden auf – daher fällt der Kot unterhalb der Nester an.
Zum Glück lässt sich dieses Problem in den meisten Fällen sehr einfach und schwalbenfreundlich lösen.
Bewährt hat sich das Anbringen eines sogenannten Kotbretts etwa 30 bis 50 cm unterhalb des Nestes. Dieses Brett fängt den Kot zuverlässig auf, lässt sich leicht reinigen und beeinträchtigt die Schwalben in keiner Weise.
Alternativ können auch vorübergehend Zeitungspapier, Pappe oder eine Matte untergelegt werden – besonders während der Hauptbrutzeit der Schwalben.
Wichtig: Die Nester selbst sollten nicht entfernt werden, denn Schwalben stehen unter gesetzlichem Schutz und kehren häufig jedes Jahr an ihre Brutplätze zurück.
Dann handelt es sich vermutlich um einen sogenannten „Spiegelkämpfer“. Der Vogel erkennt sein eigenes Spiegelbild im Glas und hält es für einen Rivalen.
Hier finden Sie weiterführende Informationen:
Auch Störche können ihr Spiegelbild im Glas für einen Rivalen halten. Vor allem während der Brutzeit verteidigen sie ihr Revier sehr energisch.
Abhilfe schafft meist das Abdecken oder Entspiegeln der Scheibe von außen.
Ja. Vogelnester sind gesetzlich geschützt und dürfen während der Brutzeit nicht entfernt werden.
Während der Brutzeit ist das Entfernen von Nestern grundsätzlich verboten. Außerhalb der Brutzeit können Nester entfernt werden, sofern keine Tiere darin leben.
Insekten & Hornissen
Wespen sind nach dem allgemeinen Artenschutz geschützt, Hornissen sind sogar besonders geschützt. Ist die Umsiedlung eines Hornissennestes (oder im Notfall dessen Vernichtung) notwendig, beantragen Sie dies bitte bei Ihrer UNB (Unteren Naturschutzbehörde), die dies genehmigen muss. Andernfalls kann es zu hohen Geldbußen kommen.
Auf jeden Fall sollten Sie einen Experten zu Hilfe bitten. Beratung und Umsiedlung (im Notfall Vernichtung) bei Wespen- und Hornissennestern bieten:
- Herr Björn Kleinlogel, Pfungstädter Str. 35, 64297 Darmstadt, 06151/44658, mobil 0171/2642128, Fax 06151/422779: office@kleinlogel-gmbh.de. Homepage https://kleinlogel-gmbh.de . Herr Björn Kleinlogel ist Diplom-Biologe und Zoologe und hat jahrzehntelange Erfahrung mit natur- und umweltfreundlicher Schädlingsbekämpfung.
- Frau Brigitte Martin, Dreieichweg 11, 64291 Darmstadt, 06151/37931, mobil 0175/2344689, Fax 06151/37934 brigitte.martin@bund.net
- Herr Thomas Buchheimer, Alexander v.-Humboldt-Straße 12, 64711 Erbach, 06062/9466889, mobil 0151/64433026 th.buchheimer@gmx.de
- Und noch ein informativer Text zu diesen interessanten Insekten von der Seite des NABU Meerbachtal.
Die Arbeiterinnen dieser invasiven Hornissenart können eine beeindruckende Größe von bis zu 2,4 cm erreichen, während ihre Königin sogar bis zu 3 cm groß werden kann.
Trotzdem sind sie im Vergleich zu einheimischen Hornissen etwas kleiner, da die Körpergröße der einheimischen Hornissen zwischen 1,8 und 3,5 cm liegt.
Eine charakteristische Eigenschaft der Asiatischen Hornisse ist ihre braunschwarze Färbung, die sie klar von der gelb-orangen Färbung der Europäischen Hornisse unterscheidet.
Um die Verbreitung dieser invasiven Art einzudämmen und die einheimischen Bienenpopulationen zu schützen, bittet der NABU verdächtige Sichtungen zu melden.
Weitere Informationen und Meldemöglichkeiten finden Sie hier: Link zur Meldung
Hornissen sind in der Regel friedlich und greifen Menschen nur an, wenn ihr Nest direkt bedroht wird.
Eine Entfernung ist nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde möglich. In vielen Fällen kann das Nest auch einfach toleriert werden, da Wespenvölker nur einen Sommer leben.
Wildtiere gefunden
Erstversorgung Igel:
- erstmal nichts zu Essen und nichts zu trinken geben
- Igel wiegen
- Igel auf Maden und Fliegeneier kontrollieren
- Nach Wunden schauen
- Wärmflasche oder Plastikflasche mit warmem (nicht heißem) Wasser füllen, mit einem Handtuch umwickeln und den Igel darauf setzen.
- Der Igel muss die Möglichkeit haben herunterzugehen, sonst kann es zu einem Wärmestau kommen.
- Erst wenn der Igel aufgewärmt ist (Bauch handwarm), Futter und Wasser anbieten.
- Geeignetes Futter: Rührei, Katzenfutter mit hohem Fleischanteil, keine Milch.
- Unterbringung: Karton oder Box mit Zeitung oder Handtuch.
Die Igel halten Winterschlaf von etwa Ende Oktober bis Ende April. Im Winter gefundene Igel müssen unbedingt in eine Igelstation.
Kontakt:
Nicole Wanderlingh
Tel. 0163 / 9047634
Viele Jungvögel verlassen das Nest bevor sie richtig fliegen können. Die Eltern versorgen sie weiterhin.
Nur wenn der Vogel verletzt ist oder an einer gefährlichen Stelle sitzt, sollte eingegriffen werden.
Setzen Sie den Vogel vorsichtig in einen Karton mit Luftlöchern und bringen Sie ihn zu einer Wildtierstation oder Tierarztpraxis.
Fledermäuse sind geschützt. Öffnen Sie Fenster und lassen Sie dem Tier Zeit, selbst hinauszufliegen.
In vielen Regionen – auch in Südhessen – sind Waschbären in den letzten Jahren deutlich häufiger geworden. Der Waschbär stammt ursprünglich aus Nordamerika und wurde in Deutschland ausgesetzt beziehungsweise entkommenen Tieren entstammen heutige Populationen. Er gilt daher als sogenannte nicht heimische (neobiotische) Art.
Waschbären sind sehr anpassungsfähig und fühlen sich sowohl in Wäldern als auch in Siedlungen wohl. Sie nutzen Gärten häufig als Nahrungsquelle und können dabei Beete durchwühlen oder nach Nahrung suchen. Auch kleinere Tiere wie Amphibien, Vögel oder Reptilien können gelegentlich zur Beute werden.
Viele Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer empfinden die nächtlichen Aktivitäten deshalb als störend oder ärgerlich.
Wichtig zu wissen: Über Maßnahmen wie Fang oder Bejagung entscheidet nicht der NABU, sondern die zuständigen Jagdbehörden der Landkreise. In Hessen ist der Waschbär grundsätzlich ganzjährig jagdbar. Eingriffe in Wohngebieten oder Gärten unterliegen jedoch besonderen gesetzlichen Regelungen und dürfen nur durch entsprechend befugte Personen erfolgen.
In vielen Fällen hilft es bereits, mögliche Nahrungsquellen zu reduzieren, zum Beispiel:
- keine Essensreste oder Tierfutter im Garten stehen lassen
- Kompost möglichst abdecken
- Mülltonnen gut verschließen
- Fallobst regelmäßig entfernen
Da Waschbären sehr lernfähig sind, suchen sie bevorzugt Orte auf, an denen sie regelmäßig Nahrung finden.
Vogelfütterung & Garten
Der NABU empfiehlt zum Beispiel Rinder- oder Hammeltalg.
Als pflanzliche Alternative können Sie Kokosfett verwenden. Kokosfett ist für Fettfutter eine gute vegetarische Alternative, die fast genauso gern von Vögeln angenommen wird, aber etwas weniger nahrhaft ist.
Tierische Fette besitzen eine größere Energiedichte als pflanzliche und werden daher von Vögeln meist bevorzugt.
Eine Ganzjahresfütterung ist möglich, wichtig sind jedoch saubere Futterstellen.
Ja. Nistkästen helfen vielen Vogelarten, da natürliche Höhlen immer seltener werden.
Am besten im Herbst oder Winter, nach der Brutzeit.
Heimische Wildpflanzen sind besonders wertvoll, z. B. Kornblumen, Disteln oder Wilde Möhre.
Naturbeobachtungen melden
Viele Menschen melden uns interessante Naturbeobachtungen – zum Beispiel seltene Vögel, besondere Insekten oder ungewöhnliche Tierarten. Solche Hinweise sind für den Naturschutz grundsätzlich sehr wertvoll, weil sie zeigen können, welche Arten in einer Region vorkommen.
Wenn Sie Ihre Beobachtungen langfristig festhalten und gleichzeitig für den Naturschutz nutzbar machen möchten, empfiehlt der NABU das Portal NABU | naturgucker.
Dort können Sie sich kostenlos registrieren und Ihre Beobachtungen – auch mit Fotos – eintragen. Die Daten werden in einer großen bundesweiten Beobachtungsdatenbank gesammelt und können unter anderem für wissenschaftliche Auswertungen und Naturschutzarbeit genutzt werden.
Auch scheinbar alltägliche Beobachtungen können dabei helfen, Veränderungen in der Natur besser zu verstehen.
Umweltbildung & Schulen
Viele Schulen möchten Natur- und Umweltthemen stärker in den Unterricht einbinden. Der NABU unterstützt solche Initiativen sehr gerne, wenn es personell und organisatorisch möglich ist.
Je nach Region können NABU-Gruppen beispielsweise folgende Angebote unterstützen:
- Vorträge oder Gesprächsrunden zu Natur- und Umweltthemen
- Projekttage oder Projektunterricht zu Themen wie Artenvielfalt, Insekten, Vögel oder Lebensräume
- Exkursionen in die Natur
- praktische Naturschutzaktionen, zum Beispiel der Bau von Nistkästen oder Insektenhilfen
Da viele NABU-Aktive ehrenamtlich arbeiten, unterscheiden sich die Möglichkeiten je nach Region und Gruppe.
Am besten wenden sich Schulen direkt an die NABU-Gruppe vor Ort. Dort kann geklärt werden, welche Formate möglich sind und ob ein Termin vereinbart werden kann.