Interkommunales Gewerbegebiet Bensheim – Lorsch

Initiative & Unterstützung

Diese Initiative wird vor Ort getragen von NABU Bensheim/Zwingenberg und BUND Bensheim/Zwingenberg. Der NABU Kreisverband Bergstraße unterstützt die Dokumentation, fachliche Einordnung und Öffentlichkeitsarbeit.

NABU Bensheim/Zwingenberg BUND Bensheim/Zwingenberg

Lokale Trägerschaft

Die praktische Arbeit, Veranstaltungen und lokale Positionierung erfolgen durch die Ortsgruppen in Bensheim/Zwingenberg.

Kreisweite Einordnung

Da das Vorhaben Bensheim–Lorsch ein interkommunales Thema ist und der Flächenverbrauch im gesamten Kreisgebiet an Bedeutung gewinnt, unterstützt der Kreisverband die fachliche Einordnung und Kommunikation.

Weitere Unterstützer

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Interkommunales Gewerbegebiet Bensheim–Lorsch

Sachstand, naturschutzfachliche Einordnung und aktuelle Entwicklungen zum neu geplanten Gewerbegebiet im Regionalen Grünzug.

Fläche
ca. 21 Hektar (Planungsstand: aktuell)
Lage
Zwischen Bensheim und Lorsch, westlich bestehender Gewerbeflächen
Rahmen
Regionaler Grünzug / Freiraumsicherung
Update
Stand: 24.02.2026

Petition: Regionalen Grünzug erhalten

NABU Bensheim/Zwingenberg und BUND Bensheim/Zwingenberg fordern, die geplante Bebauung der rund 23 Hektar großen Fläche im Regionalen Grünzug bei den Altneckarschlingen dauerhaft zu verhindern.

Ziel der Petition

Keine Zielabweichung vom geltenden Regionalplan zugunsten eines interkommunalen Gewerbegebiets. Der Freiraum muss als Regionaler Grünzug dauerhaft erhalten bleiben.

Jetzt Petition unterzeichnen ↗

Überblick und Einordnung

Auf dieser Seite bündeln wir Informationen, Hintergründe, Quellen und Termine rund um das geplante interkommunale Gewerbegebiet zwischen Bensheim und Lorsch. Der Fokus liegt auf einer transparenten Dokumentation und einer nachvollziehbaren naturschutzfachlichen Einordnung.

Was ist geplant?

Die Städte Bensheim und Lorsch beabsichtigen, westlich der bestehenden Gewerbeflächen ein interkommunales Gewerbegebiet mit einer Größe von rund 21 Hektar zu entwickeln. Die Fläche liegt im bislang unbebauten Außenbereich zwischen beiden Kommunen. Für die Umsetzung sind raumordnerische Entscheidungen sowie anschließend bauleitplanerische Verfahren erforderlich.

Warum ist der Regionale Grünzug relevant?

Das vorgesehene Gebiet liegt vollständig im Regionalen Grünzug. Diese im Regionalplan festgelegten Freiräume dienen der Sicherung zusammenhängender Landschaftsräume und erfüllen wichtige Funktionen für Boden, Wasserhaushalt, Klima, Landwirtschaft und Erholung. Eingriffe in diese Bereiche sind nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig und bedürfen einer gesonderten raumordnerischen Begründung.

Naturschutzfachliche Bewertung

Bodenfunktion

Der betroffene Boden erfüllt mehrere zentrale Funktionen: Er dient als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft, speichert Wasser, filtert Schadstoffe und bindet Kohlenstoff. Unversiegelte Böden sind zudem Lebensraum für zahlreiche Bodenorganismen und tragen zur Nährstoffregulation bei. Eine dauerhafte Versiegelung führt zum weitgehenden Verlust dieser Funktionen, da Boden als nicht erneuerbare Ressource nur sehr eingeschränkt wiederherstellbar ist.

Wasserhaushalt

Die Fläche übernimmt wichtige Aufgaben im lokalen Wasserhaushalt. Sie ermöglicht Versickerung, Grundwasserneubildung und wirkt bei Starkregenereignissen als natürliche Retentionsfläche. Eine Bebauung mit hohem Versiegelungsgrad verändert Abflussverhältnisse und reduziert die natürliche Rückhaltefähigkeit. Vor dem Hintergrund zunehmender Extremwetterereignisse kommt der Erhaltung solcher Freiflächen eine besondere Bedeutung zu.

Offenland / Arten

Der Bereich ist Teil einer offenen Agrarlandschaft und stellt Lebens- und Nahrungsraum für verschiedene Offenlandarten dar. Solche Strukturen sind für den Biotopverbund zwischen bestehenden Schutz- und Freiflächen von Bedeutung. Auch intensiv genutzte Agrarflächen erfüllen ökologische Funktionen, insbesondere als Trittstein- und Austauschflächen für mobile Arten.

Klimawirkung

Unbebaute Freiflächen tragen zur Kaltluftentstehung und nächtlichen Abkühlung bei und wirken damit ausgleichend auf das lokale Mikroklima. Versiegelte Gewerbeflächen hingegen speichern Wärme und können zur Ausbildung von Hitzeinseln beitragen. Die klimatische Ausgleichsfunktion freier Landschaftsräume gewinnt angesichts steigender Temperaturen zunehmend an Bedeutung.

Eigene Meldungen & Stellungnahmen

  • NABU lehnt geplantes interkommunales Gewerbegebiet Bensheim–Lorsch ab – Einladung zum Aktionsrundgang
    Veröffentlicht: 12.02.2026 · Pressemitteilung

    Der NABU Bergstraße positioniert sich gegen die geplante Bebauung im Regionalen Grünzug und erläutert die naturschutzfachlichen Gründe. Gleichzeitig wird zu einem öffentlichen Aktionsrundgang eingeladen, um die ökologischen Funktionen der Fläche vor Ort zu erläutern.

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  • Über 100 Bürger informieren sich über ökologische Funktionen der geplanten Gewerbefläche im Regionalen Grünzug
    Veröffentlicht: 23.02.2026 · Veranstaltungsbericht

    Mehr als 100 Bürgerinnen und Bürger nahmen am Aktionsrundgang teil und informierten sich über Bodenfunktionen, Wasserhaushalt, Offenlandstrukturen und klimatische Bedeutung der vorgesehenen Fläche. Der Beitrag dokumentiert die Veranstaltung und die fachlichen Hintergründe.

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Presse & Medien

Bergsträßer Anzeiger

Protest gegen Gewerbegebiet bei Bensheim – „Go West um jeden Preis?“

24.02.2026 · Kommentar / Bericht
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Bergsträßer Anzeiger

Gewerbegebiet im Stubenwald – Entscheidung mit Risiko auf beiden Seiten

21.02.2026 · Analyse
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Bergsträßer Anzeiger

Bensheim stimmt für interkommunales Gewerbegebiet mit Lorsch

21.02.2026 · Bericht zur Abstimmung
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Bergsträßer Anzeiger

Haushalt 2026 und Gewerbegebiet Bensheim–Lorsch im Fokus

18.02.2026 · Bericht
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Bergsträßer Anzeiger

CDU verteidigt geplantes Gewerbegebiet zur Stärkung der lokalen Wirtschaft

17.02.2026 · Politische Einordnung
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Bergsträßer Anzeiger

Knappes Votum für neues Gewerbegebiet bei Bensheim und Lorsch

07.02.2026 · Bericht
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Termine

Hier dokumentieren wir öffentliche Veranstaltungen, Sitzungen und Beteiligungsfristen im Zusammenhang mit dem geplanten interkommunalen Gewerbegebiet. Vergangene Termine bleiben zur Transparenz aufgeführt.

  • Informationsstände und Bürgerumfrage der SPD Lorsch zum geplanten Gewerbegebiet
    6., 13. und 14. März 2026 · Alter Rathausplatz Lorsch

    Die SPD Lorsch bietet an mehreren Terminen Infostände an und führt eine Umfrage zur Meinungsbildung in der Lorscher Bevölkerung durch. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich dort informieren und ihre Einschätzung zum Vorhaben einbringen.

  • Aktionsrundgang gegen „Stubenwald III“
    Sonntag, 22. Februar 2026 · 14:00 Uhr · Treffpunkt: Bertha-Benz-Straße 5, Bensheim

    Öffentlicher Informationsrundgang von NABU Bensheim/Zwingenberg und BUND Bensheim/Zwingenberg. Vor Ort wurden die naturschutzfachlichen Funktionen der vorgesehenen Fläche erläutert.

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Dokumente & Planungsunterlagen

Bebauungsplan „Stubenwald I“ – Plantext / Begründung Kreis Bergstraße · Planbegründung · Format: PDF Text öffnen ↗
Bebauungsplan „Stubenwald II“ – Text Kreis Bergstraße · Bestand Textunterlage · Format: PDF Text öffnen ↗