Mit einem hochinformierten und eindrucksvoll präsentierten Vortrag von Günter Trapp beschloss der NABU Kreisverband Bergstraße am Donnerstagabend seine Vortragsreihe für das Jahr 2025. Über 30 interessierte Besucherinnen und Besucher waren ins Naturschutzzentrum Bergstraße gekommen, um sich über Biologie, Verhalten, Schutzstatus und aktuelle politische Entwicklungen rund um den Wolf zu informieren.
Zu Beginn zeichnete Günter Trapp die lange und bewegte Geschichte des Wolfs in Mitteleuropa nach. Ab dem Jahr 1650 begann ein systematischer Ausrottungsfeldzug, der die Art über zwei Jahrhunderte hinweg nahezu vollständig verdrängte. Im 19. Jahrhundert wurden nur noch einzelne Wölfe dokumentiert, darunter 1841 ein Tier in Hessen bei Lorsch am Jagdschloss Kranichstein. Weitere historische Nachweise stammen aus Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen. Zwischen 1945 und 1990 wurden in DDR und BRD nur noch wenige Tiere registriert. Erst nach der rechtlichen Unter-Schutz-Stellung erholte sich die Art allmählich, und ab Mitte der 1990er-Jahre gab es wieder stabile Wolfsnachweise, insbesondere in der Muskauer Heide. Im Jahr 2000 gelang im Truppenübungsplatz Oberlausitz schließlich der erste dokumentierte Wolfsnachwuchs seit vielen Jahrzehnten – ein Wendepunkt für die erneute Rückkehr des Wolfs nach Deutschland.
Im zweiten Teil des Vortrags widmete sich Günter Trapp der Biologie und Lebensweise des Wolfs und räumte dabei mit verbreiteten Missverständnissen auf. Ein Wolfsrudel ist immer eine Familienstruktur, bestehend aus dem Elternpaar, den aktuellen Welpen und den einjährigen Vorjahreswelpen. Rangordnungskämpfe, wie sie in populären Darstellungen häufig inszeniert werden, gibt es in dieser Form nicht; die Eltern sind innerhalb des Rudels dominant. Anders verhält es sich in Gehegen, wo künstliche Hierarchien entstehen, die so in freier Natur nicht vorkommen. Die Größe eines Rudels hängt stark vom Nahrungsangebot ab und liegt im Durchschnitt zwischen drei und elf Tieren. Wölfe leben in festen Revieren, die – abhängig von der Beutedichte – zwischen 150 und 350 Quadratkilometern groß sein können. In Deutschland beträgt die mittlere Reviergröße etwa 250 Quadratkilometer. Das Revier wird kontinuierlich kontrolliert und durch Duftmarken abgegrenzt. Vergleicht man Populationsdichten international, zeigt sich eine große Spannbreite: Während in Alaska teils nur 0,5 Wölfe pro 100 Quadratkilometer vorkommen, sind es auf der isolierten Insel Isle Royale bis zu neun Tiere pro Quadratkilometer. Deutschland liegt aktuell bei zwei bis vier Wölfen pro 100 Quadratkilometer.
Im Anschluss erläuterte Günter Trapp die rechtlichen Grundlagen des Wolfsschutzes. Der Wolf galt seit 1984 nach der Berner Konvention als streng geschützte Art. In der Europäischen Union wurde dieser Schutz über die FFH-Richtlinie umgesetzt, in der der Wolf über viele Jahrzehnte in Anhang IV a geführt wurde. Diese Einstufung verpflichtete sämtliche EU-Mitgliedstaaten zur Überführung der Vorgaben in nationales Recht. In Deutschland erfolgte dies über das Bundesnaturschutzgesetz, insbesondere durch die §§ 44 und 45, die den Wolf als „besonders und streng geschützt“ definierten. Ergänzend galt die Bundesartenschutzverordnung sowie die europäische Verordnung EG 338/97 zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Der Vortrag machte deutlich, dass der Wolf über lange Zeit von einem dichten juristischen Schutzrahmen umgeben war, der auf völkerrechtlichen und europäischen Grundlagen basierte.
Anschließend ging Trapp detailliert auf die aktuellen politischen Entwicklungen rund um den Schutzstatus ein. Die EU-Kommission legte Ende 2023 einen Vorschlag zur Herabstufung des Wolfs von „streng geschützt“ zu „geschützt“ vor. Im März 2025 beschloss die Berner Konvention die Herabstufung. Im Mai folgte der Beschluss der Europäischen Union zur Änderung der FFH-Richtlinie, mit der der Wolf von Anhang IV in Anhang V umgestuft werden soll. Im Juni stimmte der Rat der EU dieser Anpassung zu, und kurz darauf wurde die Änderung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, die Vorgaben in nationales Recht zu überführen. In Deutschland steht diese Umsetzung noch aus und wird voraussichtlich Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz, an der Bundesartenschutzverordnung und möglicherweise am Bundesjagdgesetz erforderlich machen. Parallel wies die EU-Generaldirektion Umwelt darauf hin, dass die vorhandenen wissenschaftlichen Daten weiterhin keine fachliche Notwendigkeit für eine Absenkung des Schutzstatus erkennen lassen. Die Wolfszahlen in Europa, die geringen Risszahlen im Verhältnis zum Gesamtbestand der Weidetiere und die belegbare Wirksamkeit von Herdenschutzmaßnahmen stehen aus ihrer Sicht einer politischen Absenkung entgegen.
Gesetzesänderungen zum Schutzstatus des Wolfs – Kurzüberblick
Die folgenden Schritte fassen die wichtigsten politischen Entscheidungen rund um die
Herabstufung des Wolfs von „streng geschützt“ zu „geschützt“ zusammen –
entsprechend den Entwicklungen in Berner Konvention und FFH-Richtlinie.
Ende 2023
EU-Kommission schlägt Herabstufung des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ vor.
März 2025
Die Berner Konvention beschließt offiziell die Herabstufung des Wolfs.
Mai 2025
Die EU beschließt die Änderung der FFH-Richtlinie: Umstufung von Anhang IV in Anhang V.
Juni 2025
Rat der EU stimmt zu. Veröffentlichung im Amtsblatt – Beginn der 18-monatigen Umsetzungsfrist in den Mitgliedstaaten.
Hinweis: In Deutschland steht die Umsetzung der Änderungen noch aus.
Erwartet werden Anpassungen am Bundesnaturschutzgesetz, an der Bundesartenschutzverordnung
und möglicherweise am Bundesjagdgesetz.
Ein weiterer Schwerpunkt des Vortrags war die Frage, ob der Wolf eine Gefahr für Menschen darstellen kann. Aufgrund seiner jahrhundertelangen Verfolgung hat der Wolf eine stark ausgeprägte Meidestrategie entwickelt, wie sie bei allen Wildtieren zu finden ist. Menschen gehören nicht zu seinem natürlichen Beutespektrum, und wissenschaftliche Daten belegen, dass eine Gefährdung weitgehend ausgeschlossen werden kann. Erwachsene Wölfe zeigen instinktiv Vorsicht und Misstrauen gegenüber Menschen – ein überlebenswichtiges Verhalten. Junge Wölfe können bisweilen neugierig wirken, doch selbst sie suchen keinen aktiven Kontakt. Hervorgehoben wurde zudem, dass Wölfe zwar menschliche Strukturen wie Wege oder Siedlungsränder nutzen, um Energie zu sparen, dabei jedoch bewusst den Abstand zu Menschen wahren. Wölfe sind keine reinen Waldtiere, sondern nutzen unterschiedlichste Lebensräume, solange sie Rückzugsorte und Nahrung finden.
Ein weiterer Themenblock befasste sich mit der Weidetierhaltung und dem zukünftigen Wolfsmanagement. Trapp stellte sieben zentrale Punkte vor, die für ein funktionierendes Miteinander von Wolf und Weidetierhaltung entscheidend sind. Zunächst wurde klar formuliert, dass Bejagung keinen Herdenschutz ersetzt und nicht geeignet ist, Risse zu verhindern. Stattdessen müsse professioneller Herdenschutz konsequent angewendet und weiter gefördert werden. Dazu zählt auch die gezielte Entnahme einzelner auffälliger Tiere. Eine bundesweit einheitliche Förderung von Herdenschutzmaßnahmen sei ebenso notwendig wie flächendeckende Prävention. Darüber hinaus brauche es eine Überprüfung bestehender Herdenschutzprogramme und der Rissstatistiken, um Verbesserungen faktenbasiert voranzutreiben. Die wirtschaftliche Situation der Weidetierhalter wurde besonders hervorgehoben: Ihre Arbeit trägt zur Landschaftspflege und Biodiversität bei und stellt damit praktizierten Naturschutz dar. Ergänzend wurde auf das Herdenschutzkompetenzzentrum hingewiesen, das seit 2021 beratend tätig ist.
Zum Abschluss des Vortrags standen praktische Hinweise für Begegnungen mit Wölfen im Mittelpunkt. Grundsätzlich sollten Menschen niemals versuchen, sich einem Wolf zu nähern oder ihn zu berühren. Füttern ist strikt zu vermeiden, da dies das natürliche Verhalten der Tiere gefährlich verändert. Bei einer direkten Begegnung gilt: nicht weglaufen, sondern ruhig stehen bleiben, sich groß machen und durch lautes Rufen oder Klatschen den Wolf auf Abstand halten. Anschließend soll der Abstand langsam vergrößert werden, ohne hektische Bewegungen. Ein weiteres Thema waren Hunde in Wolfsgebieten. Sie sollten stets in unmittelbarer Nähe und angeleint geführt werden, da Wölfe sich in erster Linie für Hunde interessieren, nicht für Menschen. Junge Wölfe zeigen oft eine gewisse Neugier – ein natürliches Verhalten, das nicht mit Aggression verwechselt werden darf.
Verhaltenstipps bei einer Wolfsbegegnung
Wölfe meiden Menschen – dennoch kann es in seltenen Fällen zu einer Begegnung kommen.
Diese Hinweise orientieren sich an den Empfehlungen des Wolfsmonitorings und den Inhalten des Vortrags:
- Niemals nähern, berühren oder füttern.
- Nicht weglaufen – ruhig stehen bleiben und „groß machen“.
- Laut rufen, klatschen oder die Arme bewegen, um Distanz zu schaffen.
- Langsam zurückziehen, ohne hektische Bewegungen.
- Hunde stets angeleint in unmittelbarer Nähe führen.
- Junge Wölfe können neugierig wirken – das ist ein natürliches Verhalten.
Diese Grundregeln helfen, Missverständnisse zu vermeiden und die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten.
Der NABU Kreisverband Bergstraße bedankt sich herzlich bei Günter Trapp für den hervorragenden und sehr fundierten Vortrag sowie beim Naturschutzzentrum Bergstraße für die Nutzung der Räumlichkeiten und die gute Zusammenarbeit.
Zum Abschluss möchte der Verband noch auf zwei bevorstehende Veranstaltungen hinweisen, zu denen er herzlich einlädt: Am Sonntag, 23. November 2025, findet im Naturschutzzentrum Bergstraße das traditionelle Lichterfest statt. Von 14 bis 18 Uhr erstrahlt das Gelände im warmen Lichterglanz, begleitet von kleinen Bastelaktionen und einer gemeinsamen Lichterreise bei Einsetzen der Dämmerung. Außerdem lädt der NABU Kreisverband Bergstraße schon jetzt zum Neujahrsempfang am Sonntag, 8. Februar 2026, um 10 Uhr ein – mit Sektempfang, spannendem Vortrag und der Gelegenheit zu Austausch und Begegnung zum Start ins neue Naturschutzjahr.