NABU Bergstraße begrüßt Ausweisung des Naturschutzgebiets „Wald südöstlich Bürstadt“ – wertvolle Lebensräume für seltene Vogelarten werden dauerhaft gesichert
Es gibt auch gute Nachrichten für den Naturschutz: Mit dem „Wald südöstlich Bürstadt“ hat das Regierungspräsidium Darmstadt ein rund 120 Hektar großes Waldgebiet zum Naturschutzgebiet erklärt. Der NABU Kreisverband Bergstraße begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Sie stärkt den Schutz wertvoller Waldlebensräume und zeigt, dass es auch in einer intensiv genutzten Region möglich ist, der Natur dauerhaft Raum zu geben.
„Wir sprechen im Naturschutz häufig über den Verlust von Lebensräumen, über bedrohte Arten und über Flächen, die zunehmend unter Druck geraten. Umso wichtiger ist es, auch die positiven Entwicklungen sichtbar zu machen. Die Ausweisung dieses Naturschutzgebiets ist eine solche gute Nachricht“, erklärt Michael Kärchner, Vorsitzender des NABU Kreisverbandes Bergstraße.
Das neue Naturschutzgebiet liegt südöstlich von Bürstadt, zwischen Bürstadt und Lampertheim. Seine Flächen gehören bereits zum europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000. Mit der Verordnung vom 21. September 2026, die im Oktober im Hessischen Staatsanzeiger veröffentlicht wurde, erhält das Gebiet nun zusätzlich den Schutzstatus eines Naturschutzgebiets.
Ein besonderer Wald für besondere Arten
Was auf den ersten Blick wie ein gewöhnliches Waldgebiet erscheinen mag, ist aus ökologischer Sicht ein wertvoller Lebensraum. Ziel der Unterschutzstellung ist insbesondere die Erhaltung und Entwicklung naturnaher Eichen- und Kiefernwälder, alter Bäume und strukturreicher Waldbestände. Auch lichte, sonnenexponierte Bereiche spielen eine wichtige Rolle. Davon profitieren unter anderem zwei bemerkenswerte Vogelarten: der Ziegenmelker und der Wendehals.
Der Ziegenmelker ist ein hervorragend getarnter, überwiegend dämmerungs- und nachtaktiver Vogel. Er benötigt lichte Wälder und offene Bodenbereiche, in denen er seine Eier direkt auf dem Boden ablegt. Gerade diese besonderen Lebensräume sind in vielen Regionen selten geworden. Der Wendehals wiederum gehört zur Familie der Spechte, unterscheidet sich von seinen Verwandten aber in seiner Lebensweise. Er ernährt sich überwiegend von Ameisen und ist auf geeignete Bruthöhlen sowie offene, insektenreiche Lebensräume angewiesen.
Beide Arten stehen beispielhaft dafür, dass Waldschutz nicht überall dasselbe bedeuten muss. Während manche Arten von möglichst ungestörten, alten Waldbeständen profitieren, sind andere auf lichte Strukturen angewiesen. Die neue Schutzgebietsverordnung trägt dieser Vielfalt Rechnung.
Naturschutz bedeutet auch, Entwicklung zu ermöglichen
Das Gebiet ist in zwei Schutzzonen gegliedert. Neben dem Schutz vorhandener Lebensräume sieht die Verordnung auch gezielte Maßnahmen zur ökologischen Entwicklung vor. Dazu gehören beispielsweise die Förderung geeigneter Waldstrukturen und die Schaffung beziehungsweise Erhaltung offener Lebensräume.
Für den NABU ist das ein wichtiger Aspekt. Denn wirksamer Naturschutz besteht nicht ausschließlich darin, menschliche Eingriffe zu verhindern. Manchmal braucht es auch gezielte Pflege und Entwicklung, um wertvolle Lebensräume langfristig zu erhalten. „Natur braucht Freiraum, aber sie braucht an manchen Stellen auch unsere Unterstützung. Entscheidend ist, dass sich die Maßnahmen an den ökologischen Anforderungen der Arten und Lebensräume orientieren“, so Kärchner.
Ein wichtiges Signal für die Bergstraße
Der Kreis Bergstraße zeichnet sich durch eine große landschaftliche Vielfalt aus. Zwischen Odenwald, Bergstraße, Ried und Oberrheinebene finden sich Lebensräume mit ganz unterschiedlichen ökologischen Anforderungen. Gerade deshalb ist es wichtig, wertvolle Flächen nicht nur zu kennen, sondern ihren Schutz auch langfristig rechtlich abzusichern.
Mit der neuen Verordnung wird eine bereits auf europäischer Ebene geschützte Fläche nun auch als Naturschutzgebiet nach deutschem Recht gesichert. Damit werden die Schutzziele konkretisiert und verbindliche Regeln für den Umgang mit dem Gebiet festgelegt. Der NABU Kreisverband Bergstraße begrüßt ausdrücklich, dass das Regierungspräsidium Darmstadt diesen Schritt vollzogen hat.
„120 Hektar geschützter Wald werden die Herausforderungen des Artensterbens nicht allein lösen. Aber sie sind ein wichtiger Baustein. Naturschutz lebt nicht nur von großen politischen Zielen, sondern auch von ganz konkreten Entscheidungen vor Ort. Jede dauerhaft gesicherte wertvolle Fläche zählt“, betont Kärchner. Der NABU verbindet mit der Ausweisung die Hoffnung, dass die vorgesehenen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden und sich die Lebensräume im Gebiet langfristig positiv entwickeln.
Hintergrund: Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Wald südöstlich Bürstadt“ wurde am 19. Oktober 2026 im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Nr. 43, Seite 1036) veröffentlicht. Das Gebiet ist rund 120 Hektar groß und zugleich Teil des FFH-Gebiets 6316-302 „Wald südöstlich Bürstadt“ sowie des EU-Vogelschutzgebiets 6417-450 „Wälder der südlichen Hessischen Oberrheinebene“.
Weitere Informationen zum Ausweisungsverfahren stellt das Regierungspräsidium Darmstadt auf seiner Internetseite bereit.