Naturraum östlich der Weschnitz darf nicht weiter versiegelt werden
Der NABU-Kreisverband Bergstraße spricht sich gemeinsam mit der NABU-Ortsgruppe Bensheim/Zwingenberg und dem BUND klar gegen die Planungen für ein neues interkommunales Gewerbegebiet zwischen Bensheim und Lorsch aus. Nach Auffassung der Naturschutzverbände steht das Vorhaben im Widerspruch zu zentralen Zielen der Raumordnung, des Flächensparens und des Natur- und Klimaschutzes.
Vor Ort informieren
Öffentlicher Informationsrundgang zum geplanten Gewerbegebiet
Um die Situation vor Ort nachvollziehbar zu machen, laden NABU und BUND zu einem gemeinsamen Informationsrundgang ein. Vor Ort werden die landschaftlichen, ökologischen und planerischen Zusammenhänge erläutert und eingeordnet.
Treffpunkt: Bertha-Benz-Straße 5, Bensheim
(vor dem neuen Sanner-Gelände im Gewerbegebiet Stubenwald II)
Das Gebiet westlich des neuen Sannerstandortes soll gemeinsam mit Lorsch als interkommunales Gewerbegebiet entwickelt werden. NABU und BUND sehen darin einen erheblichen Eingriff in den Landschaftsraum der Altneckarschlingen, der wichtige Funktionen für Wasserhaushalt, Boden, Klima, Artenvielfalt und Naherholung erfüllt.
Bei mehreren Stationen entlang des Gebiets wird erläutert, welche ökologischen Funktionen dieser Freiraum heute übernimmt, welche Veränderungen mit einer Bebauung verbunden wären und welche Fragen im weiteren Planungsverfahren zu klären sind.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.

Planungsrechtliche Einordnung: Fläche ist im Regionalplan als Freiraumraum verankert
Das Gebiet gehört zu den Flächen, die im Regionalplan nicht ausdrücklich für eine Nutzung wie Gewerbe oder Siedlung vorgesehen sind. Der Regionalplan steuert als Instrument der Raumordnung die überörtliche Entwicklung von Siedlung, Verkehr, Landwirtschaft und Freiraum. Seine Festlegungen sind von den Kommunen in der Bauleitplanung zu beachten und bilden den verbindlichen Rahmen für nachfolgende Bebauungsplanverfahren.
Damit ein Gewerbegebiet dennoch umgesetzt werden könnte, wäre zunächst ein Zielabweichungsverfahren erforderlich. In diesem Verfahren müsste geprüft und begründet werden, ob eine Abweichung von den regionalplanerischen Festlegungen raumordnerisch vertretbar ist.
„Hier soll nicht eine bereits vorgesehene Gewerbefläche entwickelt werden, sondern ein geschützter Freiraum erstmals geöffnet werden“, so die Einordnung des Kreisverbands.
Landschaft erfüllt zentrale Funktionen für Mensch und Umwelt
Die betroffene Fläche liegt in der Niederung der Weschnitz und gehört zum Landschaftsraum der historischen Altneckarschlingen. Sie übernimmt wichtige ökologische Ausgleichsfunktionen:
Gerade solche offenen Landschaftsräume sind nach Einschätzung des NABU für die Klimaanpassung unverzichtbar und lassen sich nach einer Versiegelung nicht wiederherstellen.
Hohe Artenvielfalt wissenschaftlich belegt
Die Artenvielfalt im Bereich der Wattenheimer Brücke, die sich in unmittelbarer Nähe des geplanten Gewerbegebiets befindet ist wissenschaftlich gut dokumentiert. Grundlage ist ein mehrjähriges Monitoring, dessen Ergebnisse veröffentlicht wurden. Im Untersuchungsgebiet wurden insgesamt 1.215 Tierarten nachgewiesen. Mehr als 22 Prozent dieser Arten werden in einer Kategorie der hessischen oder bundesweiten Roten Listen geführt. Das allein zeigt bereits, dass es sich nicht um einen gewöhnlichen, ökologisch austauschbaren Raum handelt.
Besonders deutlich wird die Bedeutung bei einzelnen Artengruppen. Für den Zeitraum von 2004 bis 2024 sind 115 Vogelarten dokumentiert, darunter mindestens 67 Brutvogelarten. Die Datengrundlage umfasst sowohl fachliche Auswertungen als auch 2.378 Einzeldatensätze aus dem bundesweiten Meldeportal ornitho.de. Auch bei den Insekten zeigt sich eine hohe Vielfalt: Zwischen 2016 und 2024 wurden 28 der rund 80 in Hessen vorkommenden Tagfalterarten sicher nachgewiesen.
Unterm Strich: Wer diese Fläche als „ökologisch unbedeutend“ abtut, widerspricht nicht einer Meinung, sondern einer dokumentierten Datengrundlage – und zwar einer, die für eine intensiv genutzte Landschaft gerade deshalb so aussagekräftig ist, weil sie zeigt, wie viel Biodiversität trotz Nutzung in gut vernetzten Auen- und Randstrukturräumen tatsächlich vorhanden sein kann.
Fachliche Einordnung
Artenvielfalt im Raum Wattenheimer Brücke wissenschaftlich belegt
Die biologische Vielfalt im Umfeld der Wattenheimer Brücke ist kein Zufallsbefund, sondern Ergebnis eines mehrjährigen, methodisch dokumentierten Monitorings. Die Untersuchungen zeigen, dass es sich um einen strukturreichen Landschaftsausschnitt innerhalb der intensiv genutzten Oberrheinebene handelt.
Zentrale Ergebnisse des Monitorings
- 1.215 nachgewiesene Tierarten im Untersuchungsgebiet
- über 22 % Rote-Liste-Arten (hessisch oder bundesweit)
- 115 Vogelarten, davon mindestens 67 Brutvogelarten
- 787 Käferarten in Langzeituntersuchungen – mit weiter wachsender Artenzahl
- 74 Wanzenarten, 115 Spinnenarten, 24 Ameisenarten
- Nachweise von 6 Amphibien- und 3 Reptilienarten im Gebietsumfeld
Strukturvielfalt statt „Ackerfläche“
Das Gebiet besteht nicht aus einem homogenen Agrarraum, sondern aus einem kleinräumigen Mosaik unterschiedlicher Lebensräume: Weideflächen, sandige Offenlandbereiche, Gewässernähe, Auenstrukturen, Brachen, Gehölzsäume sowie angrenzende Streuobst- und Waldflächen. Gerade diese Übergangsbereiche ermöglichen die hohe Artenvielfalt.
Dynamische Entwicklung der Vegetation
Auch botanisch zeigen die Daten eine deutliche Dynamik: In Teilflächen verdoppelte sich die Zahl dokumentierter Pflanzenarten innerhalb eines Jahrzehnts; für südliche Wiesenbereiche werden insgesamt 66 Gefäßpflanzenarten geführt.
Naturschutzfachliche Bewertung
Die Ergebnisse belegen einen funktional vernetzten, artenreichen Landschaftsraum. Solche Strukturen sind für Biodiversität, Biotopverbund und ökologische Resilienz in intensiv genutzten Regionen besonders bedeutsam und können nach einer Versiegelung nicht wiederhergestellt werden.
Bereits erheblicher Gewerbeflächenzuwachs in den vergangenen Jahrzehnten
Zugleich verweisen die Naturschutzverbände darauf, dass im Umfeld in den letzten rund 25 Jahren bereits große neue Gewerbeflächen entstanden sind – insbesondere mit der Entwicklung von Stubenwald I, Stubenwald II und weiteren Erweiterungen.
Seit etwa dem Jahr 2000 wurden in Bensheim über 80 Hektar neue Gewerbeflächen planungsrechtlich geschaffen. Diese Flächen wurden erschlossen, vermarktet und bebaut – der grundlegende politische Ansatz lautete über Jahre, durch zusätzliche Gewerbeflächen stabile Steuereinnahmen zu generieren und damit die kommunalen Finanzen abzusichern.
„Die Region hat bereits erhebliche Flächen für Gewerbe bereitgestellt. Bevor neue Landschaftsräume geopfert werden, muss geprüft werden, ob vorhandene Potenziale genutzt werden können“, so der NABU-Kreisverband.
Entscheidend sei dabei auch: Gewerbesteuereinnahmen hängen nicht automatisch von der Größe neu ausgewiesener Flächen ab, sondern von konkreten wirtschaftlichen Entwicklungen.
Der NABU erinnert daran, dass Bund, Länder und Regionen seit Jahren das Ziel verfolgen, den täglichen Flächenverbrauch deutlich zu reduzieren. Neue großflächige Versiegelungen in bislang geschützten Freiräumen stünden zu dieser Zielsetzung im klaren Spannungsverhältnis.
Hintergrund
Gewerbeflächenentwicklung seit den 2000er-Jahren
Seit den späten 1990er-Jahren wurden im Raum Bensheim schrittweise neue Gewerbeflächen planungsrechtlich geschaffen. Die folgende Übersicht zeigt belegbare Bebauungsplanverfahren („Zubau“-Fälle) und deren Größenordnung.
| Gebiet / Bebauungsplan | Rechtskraft | Flächengröße (Planbereich) | Einordnung |
|---|---|---|---|
| Stubenwald I (BW 45 „Stubenwald“) | 29.09.2001 | ca. 59 ha | Großer Neuansatz eines Gewerbestandorts |
| Stubenwald II (BW 57 „Stubenwald II“) | 30.11.2013 | knapp 12,3 ha | Erweiterung / Zubau Gewerbegebiet |
| Stubenwald II – Erweiterung (1./2. Änderung) | Änderungen rechtswirksam 2022 / 2024 | Planbereich rund 4,19 ha (davon ca. 3,0 ha GE) | Zusätzliche Erweiterungsfläche |
| An der Riedwiese Süd (BW 62) | 06.06.2019 | 5,07 ha | Neues / erweitertes Gewerbeareal |
| Gewerbegebiet „An der Riedwiese“ (BW 47) | B-Plan rechtskräftig | ca. 4,3 ha | Weiterer Gewerbestandort |
Einladung zum Aktionsrundgang am 22. Februar
Um die Situation vor Ort nachvollziehbar zu machen, laden NABU und BUND zu einem öffentlichen Informationsrundgang ein:
Sonntag, 22. Februar 2026, 14:00 Uhr
Treffpunkt: Bertha-Benz-Straße 5, Bensheim (vor dem Sanner-Gelände)
An mehreren Stationen werden die landschaftlichen, ökologischen und planerischen Zusammenhänge erläutert. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.
NABU fordert ergebnisoffene Prüfung und Alternativen
Der NABU-Kreisverband Bergstraße fordert eine sorgfältige, transparente Abwägung und die ernsthafte Prüfung von Alternativen zur Neuinanspruchnahme von Freiflächen.
„Die Entscheidung über diese Fläche ist keine kurzfristige Standortfrage, sondern eine Weichenstellung für Landschaft, Klima und Lebensqualität in der Region. Was heute versiegelt wird, fehlt dauerhaft.“
Titelbild: KI