NABU-Bundesvertreterversammlung 2021 findet nicht als Präsenzveranstaltung statt

Liebe NABU-Freund*innen,

liebe NABU-Kolleg*innen,

auf diesem Wege möchte ich Euch darüber informieren, dass wir leider auch die diesjährige NABU-Bundesvertreterversammlung 2021 (06. und 07. November 2021) nicht, wie ursprünglich geplant, als Präsenzveranstaltung in Kassel durchführen können.

Diese Entscheidung ist uns alles andere als leicht gefallen, aber die Pandemieentwicklung in Richtung Herbst 2021 lässt uns keine andere Wahl.

Wie bereits im vergangenen Jahr gemeinsam gut gemeistert, werden wir die BVV daher wieder als volldigitales Format durchführen. Im Unterschied zum letztem Jahr soll die digitale BVV dann aber wie geplant an zwei Tagen stattfinden. Zudem wird es ein attraktives digitales Rahmenprogramm geben, dass Euch mit der Tagesordnung zugeschickt werden wird.

Wir werden wieder einen Livestream anbieten, der es allen NABU-Mitgliedern und NABU-Mitarbeitenden ermöglicht die BVV zu verfolgen.

Selbstverständlich wird es im Vorfeld auch wieder die nötigen Hilfestellungen für die BVV-Teilnehmenden u.a. mit Vorbereitungsterminen sowie Techniktests (inkl. Test des Abstimmungstools) geben.

Nach eineinhalb Jahren Pandemie ist es trotz der gesammelten Erfahrung und Expertise mit digitalen Formaten hilfreich, wenn ihr Eure Stimmen erneut bündelt, um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. Wir bitten um euer Verständnis.

Alle notwendigen Informationen, Zugangsdaten und Anleitungen senden wir Euch rechtzeitig zu.

Zusätzlich werden diese im NABU-Netz aufbereitet. Die Seiten sind über den Link www.nabu-netz.de/bvv2021 direkt zu erreichen. Die Seiten sind nur NABU-Mitgliedern zugänglich, die im NABU-Netz registriert sind. Der Login ins NABU-Netz ist notwendig.

Termine und Fristen

Die satzungsgemäße Frist zur Einberufung der BVV durch den Präsidenten beträgt 2 Monate und endet am 04.09.2021. Anträge auf Satzungsänderungen müssen so rechtzeitig vorliegen, dass sie den Mitgliedern der BVV bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden können.

Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung sind spätestens vier Wochen (08. Oktober 2021) vor der BVV beim Präsidium einzureichen. Anträge bedürfen der Schriftform und können von Mitgliedern der BVV gestellt werden.

Liebe NABUs, ich bedanke mich herzlich für Euer Verständnis und Eure Geduld!

Mit freundlichen Grüßen

Leif Miller

NABU Bundesgeschäftsführer

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