Förderungen: Energiekostenhilfe, kostenlose KlimaPakete und Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Die Hessische Landesregierung bietet finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Vereine an, um die gestiegenen Energiekosten zu bewältigen. Das Programm läuft bis Mitte 2024 und ermöglicht eine Erstattung von 80 Prozent der Energiemehrkosten, begrenzt auf 5.000 Euro. Zudem gibt es kostenlose KlimaPakete für Schulen und Bildungseinrichtungen zur Integration von Klimaschutzthemen. Die Supermarktkette Penny fördert gemeinnützige Organisationen, die die Chancen von Kindern und Jugendlichen verbessern möchten, mit ihrem “Förderpenny”-Programm. Die Bewerbungsfrist endet am 21.01.2024.

Energiekostenhilfe für hessische Vereine läuft noch bis Mitte 2024

Um die gestiegenen Energiemehrkosten zu stemmen, stellt die Hessische Landesregierung seit 1. März 2023 allen hessischen, gemeinnützigen Vereine hierfür eine finanzielle Unterstützung zur Verfügung (z.B. Tierheime, Sportvereine, Kulturvereine, Naturschutzvereine, Vereine aus dem Bereich Soziales etc.). Auch weiterhin und im nächsten Jahr können Anträge gestellt werden, denn das Landesprogramm läuft noch bis Mitte 2024. Die Energiemehrkosten müssen nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen.

Erstattet werden von diesen Mehrkosten 80 Prozent und maximal 5.000 Euro. In Härtefällen können aber auch höhere Beträge bewilligt werden. Mit der Unterstützungsleistung können so die Mehrausgaben im Energiebereich, die die Vereine stark belastet haben, gemildert werden. Maßgebend sind hier die Mehraufwendungen gegenüber dem Jahr 2019, das als letztes Vor-Corona-Jahr als Basis für die Berechnung dient. Geltend gemacht werden können gestiegene Aufwendungen bei Strom, Gas, Fernwärme oder sonstigen Energieträgern wie Heizöl oder Pellets. Für eventuelle Mehrausgaben im Jahr 2023 können im kommenden Jahr erneut Anträge gestellt werden.

Für Anträge steht ein zentraler Online-Antrag zur Verfügung: https://antrag.hessen.de/energie-vereinshilfe . Hier sind auch Informationen und FAQs zur Energiekostenhilfe hinterlegt. Bei der Antragsstellung sollte die Liste der Zuständigkeiten berücksichtigt werden, sodass der Antrag beim richtigen Ressort gestellt wird.

BildungsCent e.V. bietet kostenlose KlimaPakete für Bildungseinrichtungen

Mit dem Programm KlimaPakete erhalten teilnehmende Schulen oder Bildungseinrichtungen im Laufe eines Schuljahres sechs aktivierende, inspirierende und handlungsorientierte KlimaPakete, die sich thematisch an den Sektoren des Klimaschutzgesetzes orientieren. Die Pakete sind unterteilt in die Bereiche Land- und Forstwirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude und Energie. Das StartPaket dient der allgemeinen Einführung ins Thema und in die Arbeit mit den KlimaPaketen.

Die KlimaPakete enthalten vielfältige Informationen, Anregungen und inspirierende Materialien dazu, wie Treibhausgasneutralität bis 2045 erreicht werden kann. Für jeden Sektor werden Ziele, Herausforderungen und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen vorgestellt. Zudem zeigen die Pakete vielfältige Möglichkeiten auf, als Schule für den Klimaschutz aktiv zu werden.

https://klima-pakete.bildungscent.de/anmeldung

„Förderpenny“ unterstützt Vereine im Bereich der Kinder und Jugendarbeit

Die Bewerbungsfrist endet am 21.01.2024.

Die Supermarktkette Penny fördert gemeinnützige Organisationen, die Chancen von Kindern und Jugendlichen nachhaltig stärken und verbessern möchten. Förderschwerpunkte sind: „Außerschulische Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche”, „Sport- und Kulturangebote für Kinder und Jugendliche”, „Angebote zur Förderung von interkulturellen Begegnungen junger Menschen”, „Angebote zur Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für die Themen Umwelt- und Klimaschutz”, „Angebote für Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen und deren Familien”, „Angebote zur Bewältigung seelischer Traumata von Kindern und Jugendlichen (z.B. Flucht, Gewalt, Trauer)” sowie „Sonstige Angebote zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedarfen”. Die Gewinner in über 600 Nachbarschafts-Regionen in ganz Deutschland erhalten jeweils 1.500 € sowie zusätzlich für ein Jahr lang (01.11.2024-31.10.2025) die Aufrundungsspenden sowie die Pfandspenden der jeweiligen Märkte.

https://www.penny.de/aktionen/foerderpenny/bewerbung

Skip to content