Nächtliches Mähroboter-Verbot im Kreis Bergstraße: Wichtiger Schritt für den Schutz von Igeln und Kleintieren

Der Kreis Bergstraße hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die den nächtlichen Betrieb von Mährobotern im gesamten Kreisgebiet untersagt. Aus Sicht des NABU Kreisverbands Bergstraße ist das ein wichtiger und sinnvoller Schritt für den Schutz von Igeln, Amphibien und weiteren kleinen Wildtieren.

Künftig dürfen selbsttätig arbeitende Mähroboter im Kreis Bergstraße in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages nicht betrieben werden. Tagsüber bleibt der Einsatz weiterhin möglich. Die Regelung ist damit kein pauschales Verbot von Mährobotern, sondern eine gezielte Einschränkung in genau dem Zeitraum, in dem viele gefährdete Tiere besonders aktiv sind.

Warum gerade die Nacht entscheidend ist

Viele Wildtiere nutzen die Abend- und Nachtstunden zur Nahrungssuche. Besonders Igel sind dämmerungs- und nachtaktiv. Sie durchstreifen Gärten, Grünflächen und Wohngebiete auf der Suche nach Insekten, Würmern, Schnecken und anderen Kleintieren.

Gerade ihr Verhalten bei Gefahr wird Igeln dabei zum Verhängnis. Igel sind keine Fluchttiere. Sie rennen bei Gefahr nicht zuverlässig davon, sondern bleiben häufig stehen, ducken sich, erstarren oder rollen sich ein. Gegen natürliche Feinde kann dieses Verhalten helfen. Gegen die rotierenden Messer eines Mähroboters schützt es jedoch nicht. Schwere Schnittverletzungen, Verstümmelungen oder tödliche Verletzungen können die Folge sein.

Auch Amphibien, Reptilien, Insekten und andere kleine Tiere können durch automatisierte Mähgeräte gefährdet werden. Besonders problematisch ist dabei, dass Mähroboter oft unbeaufsichtigt, regelmäßig und über längere Zeiträume laufen.

Ein verhältnismäßiger Schutz

Der NABU Kreisverband Bergstraße begrüßt die neue Regelung ausdrücklich. Sie verbindet praktischen Artenschutz mit einer nachvollziehbaren und verhältnismäßigen Umsetzung: Wer einen Mähroboter nutzt, kann dies weiterhin tun – aber eben nicht in der besonders sensiblen Nachtzeit.

Damit wird ein wesentlicher Risikofaktor reduziert, ohne Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer grundsätzlich in ihrer Pflege der Rasenflächen einzuschränken.

Wichtig ist aber auch: Ein Nachtfahrverbot allein löst nicht alle Probleme. Mähroboter können auch tagsüber Kleintiere verletzen. Zudem verlieren Igel und viele andere Arten durch sterile Gärten, kurze Rasenflächen, fehlende Verstecke, Zäune ohne Durchschlupf und den Rückgang von Insekten zunehmend Lebensraum und Nahrung.

Auch aus der praktischen Igelhilfe wird deutlich, wie ernst das Problem ist. Nicole Wanderlingh, Igel-Expertin und erfahren in der Betreuung verletzter Tiere, berichtet von schweren Schnittverletzungen durch Mähroboter und Freischneider. Solche Wunden seien oft langwierig, schmerzhaft und nur mit viel Aufwand zu versorgen.

„Wir können immer nur den Tieren helfen, die auch gefunden werden“, sagt Wanderlingh. Viele verletzte Igel würden vermutlich gar nicht entdeckt. Gerade diese Dunkelziffer mache das Problem so bedrückend: Tiere könnten mit schweren Verletzungen unbemerkt weiter durch Gärten und Grünflächen irren.

Aus ihrer Sicht ist das nächtliche Fahrverbot deshalb ein wichtiger Schritt, aber kein vollständiger Schutz. Besonders in der Zeit, in der Babyigel geboren werden und erste kurze Wege außerhalb des Nestes zurücklegen, können Mähroboter auch tagsüber gefährlich werden. Babyigel, geschwächte Tiere oder Igel, die bei Gefahr stehen bleiben oder sich ducken, sind besonders gefährdet. „Wir Menschen müssen uns einfach vor Augen halten, welchen Preis die Tiere bezahlen“, so Wanderling.

 

Igelschutz im Garten

Was Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer zusätzlich tun können

Schon einfache Maßnahmen helfen Igeln und anderen Gartentieren. Wer den eigenen Garten etwas naturnäher gestaltet und beim Mähen Rücksicht nimmt, kann viel zum Schutz von Wildtieren beitragen.
Mähroboter bewusst einsetzen Nur tagsüber und möglichst unter Aufsicht laufen lassen.
Vor dem Mähen prüfen Die Fläche kontrollieren, bevor gemäht wird.
Wilde Ecken zulassen Nicht jede Ecke mähen und Rückzugsräume stehen lassen.
Verstecke erhalten Laub- und Reisighaufen als Unterschlupf im Garten belassen.
Heimische Pflanzen fördern Blühflächen schaffen und damit Insekten als Nahrung unterstützen.
Auf Gift verzichten Keine Pestizide und kein Schneckenkorn verwenden.
Durchgänge schaffen Kleine Öffnungen in Zäunen ermöglichen Igeln das Wandern.
Wasser anbieten Flache Wasserstellen helfen besonders in trockenen Perioden.
Gefahrenstellen sichern Kellerschächte, Gruben und Teiche so sichern, dass Tiere wieder herauskommen können.

Naturnah heißt nicht ungepflegt. Ein igelfreundlicher Garten muss nicht verwildert aussehen. Oft reicht es schon, nicht jede Ecke zu mähen, nicht jedes Blatt zu entfernen und der Natur etwas Raum zu lassen.

 

Artenschutz beginnt vor der eigenen Haustür

Die neue Allgemeinverfügung des Kreises Bergstraße zeigt, dass Artenschutz nicht nur in Schutzgebieten stattfindet. Auch private Gärten, Vereinsgelände, Grünflächen, Wohnanlagen und öffentliche Flächen können wichtige Lebensräume sein.

Gerade Igel sind auf vernetzte, strukturreiche und möglichst giftfreie Gärten angewiesen. Sie brauchen Nahrung, Verstecke, Durchgänge und sichere Rückzugsorte. Technische Geräte können die Gartenarbeit erleichtern, dürfen aber nicht auf Kosten geschützter Wildtiere eingesetzt werden.

Der NABU Kreisverband Bergstraße sieht die neue Allgemeinverfügung daher als wichtigen Mindeststandard. Noch besser ist es, Mähroboter grundsätzlich sehr bewusst einzusetzen, Flächen vor dem Mähen zu kontrollieren und Gärten so zu gestalten, dass Igel und andere Wildtiere sichere Rückzugsorte finden.