Kreisweite Umfrage zu nachhaltigen Klimaschutzkonzepten und Naturschutzmaßnahmen

19 Grad in öffentlichen Gebäuden, kein warmes Wasser, die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen soll ausgeschaltet werden. Beleuchtete Werbeanlagen sollen von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens ausgeschaltet werden.

Die von der Bundesregierung verabschiedete Energiesparverordnung, welche ab dem 1. September dieses Jahres greift, ist nicht nur eine Maßnahme zum Energiesparen, sondern enthält auch Regelungen die zweifelsfrei dem Klimaschutz und auch dem Naturschutz dienen. Die „Auszeiten“ für Beleuchtung wirkt z. B. der generellen Problematik der immer weiter zunehmenden Lichtverschmutzung entgegen.

Kommunale Maßnahmen im Kreis Bergstraße

In Anbetracht der massiv spürbaren Auswirkungen der Klimaveränderungen möchte der NABU Kreisverband Bergstraße wissen, ob die Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer Energieeinsparpläne auch den Naturschutz in ihre Überlegungen einbeziehen.

Der Kreisverband ist der Überzeugung, dass die aus der Energiekrise resultierenden Einsparerfordernisse sich mit den Erfordernissen des Klimaschutzes decken und viel zur Förderung des örtlichen Klima- und Naturschutzes getan werden kann.

Dies setzt jedoch voraus, dass Naturschutz- und Klimamaßnahmen von kommunaler Seite mitgedacht und Maßnahmen auf Dauer umgesetzt werden.

Kreisweiter Fragenkatalog alle Städte und Gemeinden im Landkreis

Um eine aktuelle Übersicht über Maßnahmen und Aktivitäten im Landkreis Bergstraße zu erhalten, hat der NABU einen Fragenkatalog erstellt und diesen an alle kommunalen Gebietskörperschaften gesendet. Er hat den Landrat darüber unterrichtet und ihn gebeten seine Aktivitäten zu diesen Themen mitzuteilen.

Der dreigeeilte Fragekatalog besteht aus der zentralen Frage,

  • wie es die Kommunen mit den Maßnahmen nach Ablauf der befristeten Energieeinsparverordnung (28. Februar 2023) halten wollen,

sowie

  • Fragen nach der Planung und Realisierung örtlicher Klimagutachten, Klimaschutzkonzepten und daraus resultierende Maßnahmen in Bauvorschriften und insbesondere zum Erhalt, Ausbau und Erweiterung innerstädtische Grünflächen und das Freihalten von Frischluftzonen

und

  • Fragen zu Naturschutzmaßnahmen, insbesondere was die sogenannte Lichtverschmutzung betrifft. Ohnehin verlangt ein neuer Paragraf im Bundesnaturschutzgesetz den Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen.

Der NABU Kreisverband ist gespannt auf die Rückmeldungen aus den Kommunen und hat sich vorgenommen bis Ende September die Ergebnisse zusammenzufassen und mit seinen Fachexperten zu besprechen. Der Kreisverband wird über Ergebnisse berichten und seine Auffassung und ggf. Vorschläge bekanntmachen.

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